Goldener Meisterbrief über die Innung

 

Den Goldenen Meisterbrief kann beantragen,

  • wer vor mindestens 35 Jahren die Meisterprüfung oder gleichwertige Prüfung (Ingenieure, Techniker) abgelegt hat und
  • eine 35-jährige selbstständige Tätigkeit im Handwerk als Handwerksmeister nachweisen kann,
  • oder eine unselbstständige Tätigkeit von mindestens 35 Jahren als Handwerksmeister in einem Handwerksbetrieb im Kammerbezirk nachweisen kann.

 

Wir freuen uns euch mitteilen zu dürfen, dass ab 2022 der goldene Meisterbrief automatisch durch die Innung für unsere Mitglieder angestoßen wird.

Sofern ihr den goldenen Meisterbrief für Mitarbeiter benötigt, so nehmt bitte in Eigenregie Kontakt mit der Kreishandwerkerschaft auf!

Zum Online Antrag

 

Sofern eine spezielle Rahmung gewünscht wird, so ist diese in Eigenregie zu fertigen bzw. zu organisieren. Das Abmaß des Dokumentes beträgt 590x434mm ohne Passepartout.

 

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