Vorsitzender: | Stefan Gsinn | Traunstein |
Stellvertreter: | Matthäus Schönlinner | Truchtlaching |
Schriftführer: | Johannes Pollak | Traunwalchen |
Wer kann beim Gesellenausschuss mitmachen?
In kurzen Worten: jeder angestellte Geselle oder Meister. Aber hier der genaue Wortlaut.
§ 71 (1) Wählbar ist jeder Geselle, der
(2) Über die Wahlbehandlung ist eine Niederschrift anzufertigen
§ 71a Eine kurzzeitige Arbeitslosigkeit lässt das Wahlrecht nach den §§ 70 und 71 unberührt, wenn diese zum Zeitpunkt der Wahl nicht länger als drei Monate besteht.
§ 72 Mitglieder des Gesellenausschusses behalten, auch wenn sie nicht mehr bei Innungsmitgliedern beschäftigt sind, solange sie im Bezirk der Handwerksinnung im Betrieb eines selbständigen Handwerkers verbleiben, die Mitgliedschaft noch bis zum Ende der Wahlzeit, jedoch höchstens für ein Jahr. Im Falle eintretender Arbeitslosigkeit behalten sie ihr Amt bis zum Ende der Wahlzeit.
Für alle die es ganz genau wissen wollen, geht es hier zum Merkblatt.